Preise

Anwaltskosten

Unsere Firma bemüht sich um die Kosten berechenbar zu machen, darum dass der Klient beim Unterzeichnen des Auftrags im klaren über die Kosten von den gewählten Dienstleistung ist. Das bedeutet nicht nur die vorläufende Auskunft des anwaltlichen Arbeitlohns, sondern die Darstellung vorasussichtlichen Kosten.
Je nach dem Bedarf unserer Klienten, sowie die Eigenheiten des Falles, bieten wir unsere rechtliche Dienstleistungen zu Studensätzen, oder zur bestimmten Aufgaben zu fixe Preisen.

In Fällen von Gerichtsverfahren mit großem Streitwert wird unsere anwältliche Arbeitslohn als eine bestimmter Prozentsatz des Streitwerts festgestellt. In den Fällen von Vereinbahrungen mit Stundensätzen werden unsere Klienten vorangehend über die nötige Zeitdauer für die Verrichtung der Aufgabe Bescheid gegeben. Der Arbeitslohn (abhängig von dem Verfahrenstyp) umfasst nicht in allen Fällen unsere Barauslagen nötig für die Verrichtung des Auftrags, wessen voraussichtliche Proportion mit unseren Klient am Anfang des Auftrags ebenfalls Bescheid gegeben wird.

Es gibt solche Fälle wo die Maßgabe nicht in den Arbeitsstunden liegt, sondern wegen der Verantwortung für die Verrichtung der Arbeit, in das Wert des Objekts. In diesen Fällen enspricht der Arbeitslohn dem Wert des Besitzstücks, welche das Objekt in dem Auftrag ist.

Bei Vertragsabschlüssen ist meistens der Wert des Objekts im Vertrag maßgebend bei Ermittlung des anwaltlichen Arbeitslohns, von wem wir den Klient vor dem Anfang des Auftrags in einer vorläufige Konsultation Bescheid geben.

Dr. Tóth Norbert © 2024 Alle Rechte vorbehalten